Ein wichtiger Schritt für eine offene und wertschätzende Kultur ist die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Schritte, die der Arbeitgeber gehen kann, um eine Atmosphäre zu schaffen, die frei ist von Übergriffen und sexueller Belästigung.
Einige Anforderungen sind bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. So verbietet das AGG sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen. Darüber hinaus spricht das AGG Arbeitnehmer:innen Rechte zu, die ihnen ermöglichen, sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zur Wehr zu setzen und bestimmt eine deutliche Schutzpflicht für Arbeitgeber.
Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Wie die konkrete Umsetzung aussieht, ist nicht näher erläutert und obliegt der Verantwortung des Unternehmens. So kann das Unternehmen Schutzmaßnahmen implementieren, die die Strukturen des Unternehmens und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigen. Die Implementierung geeigneter Maßnahmen erfordert jedoch ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrungen. Ich möchte Sie mit dieser Erfahrung und der nötigen Expertise unterstützen und für Sie ein Konzept entwickeln, das Ihren tatsächlichen Bedarfen Rechnung trägt.
So werden Sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern schaffen eine Kultur in Ihrem Unternehmen, in dem sich die Mitarbeitenden wertgeschätzt und sicher fühlen und an dem sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz keinen Platz hat.
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Sicher(l)Ich
Vera Sadowski
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